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Neuerungen zum Jahreswechsel im Lohnbereich

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist am 01.01.2022 von 9,60 € auf 9,82 € brutto gestiegen. Ab 01.07.2022 steigt der Mindestlohn dann auf 10,45€/Stunde

Steuerfreie Corona Prämie

Auszahlungsfrist erneut verlängert bis zum 31.03.2022

Höherer Beitrag für Kinderlose

Für Arbeitnehmer, die ihr 23. Lebensjahr vollendet haben und bei denen die Elterneigenschaft fehlt oder nicht nachgewiesen werden kann steigt der zusätzliche Beitrag der Pflegeversicherung von 0,25 % auf 0,35 % an. Der Arbeitgeberanteil bleibt dabei unverändert. 

Arbeitgeber Zuschuss zur betrieblichen Altersvorsorge

Ab 2022 muss der Zuschuss auch für bestehende Verträge in Höhe von 15% gezahlt werden. Setzen Sie sich bitte mit Ihrem Versicherungsmakler in Verbindung.

 

Sachbezüge 44 €

Ab dem 01.01.2022 wird die Freigrenze von monatlich 44,00 € auf monatlich 50,00 € angehoben.

Nur noch bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Guthabenkarten sind im Rahmen der 50 € Sachbezugsfreigrenze begünstigt. Dies sind zum Beispiel Gutscheine und Guthabenkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Diese müssen die Bargeldfunktion ausschließen. Eine Belegerstattung ist generell nicht mehr möglich.

 

elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Ab dem 01.01.2022 beginnt das Pilotverfahren, mit dem der Arbeitgeber nach Meldung der Arbeitsunfähigkeit durch den Arbeitnehmer, die Daten von Beginn und Ende der Arbeitsunfähigkeit von der Krankenkasse abrufen kann.

Dieser Abruf muss für jeden gesetzlich versicherten Arbeitnehmer im Pull-Verfahren erfolgen. Die Abfrage darf erst einen Tag nach Ablauf der Attestpflicht (meistens 3 Tage) übermittelt werden. Die Krankenkasse stellt die Daten zur Arbeitsunfähigkeit innerhalb von 14 Tagen nach Abfrage des Arbeitgebers elektronisch bereit.

Ab dem 01.07.2022 soll der Abruf der Arbeitsunfähigkeit für den Arbeitgeber nur noch elektronisch erfolgen. Der Arbeitnehmer, wird nur noch einen Krankenschein für seine persönlichen Unterlagen bekommen. 

 

Abgabe des Beitragsnachweises:

25.01. / 22.02. / 25.03. / 25.04. / 24.05. / 24.06. / 25.07. / 25.08. / 26.09. / 24.10. / 24.11. / 23.12.*

 

Beitragsfälligkeit:

27.01. / 24.02. / 29.03. / 27.04. / 27.05. / 28.06. / 27.07. / 29.08. / 28.09. / 26. 10. / 28.11. / 28.12.*

*Sowohl der 24. Als auch der 31. Dezember gelten nicht als bankübliche Arbeitstage.

21.12.2021