zurück zur Übersicht

Aktuelle Info zur Unterstützung von Unternehmen

Stand: 7. April2020

Bundesregierung kündigt zusätzliches Kreditprogramm „KfW-Schnellkredit 2020“für kleine bis mittlere Unternehmenan: KfW-Darlehen in Höhe von drei Monatsumsätzen bis zu einem Höchstbetrag von 800.000 Euro und 100 Prozent Haftungsfreistellungfür den Finanzierungspartner mit einer raschen Liquiditätshilfe unterstützt werden.https://www.kfw.de

BMWi kündigt Unterstützung speziell für Startups an:https://www.bmwi.de/

Ergänzung der Förderrahmenrichtlinie des Bundeswirtschaftsministeriums: Beratungen von kleinenund mittlerenUnternehmen, einschließlich Freiberufler werden bis zu einem Beratungswert von 4.000 Euro ohne Eigenanteil gefördert. https://www.bmwi.de

Bundesfinanzministerium:Sonderzahlungen für Beschäftigtebis zu einem Betrag von 1.500Euroim Jahr 2020 werden steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt. https://www.bundesfinanzministerium.de

Anträge auf Erstattung von Kinderbetreuungskosten

Arbeitgeber, deren Arbeitnehmer, die von Schul- und Kitaschließung betroffen sind und keine Betreuungspersonen haben erhalten Unterstützung in Form von Ausgleichen nach InfSchutzgesetz

Stundung der  GKV Pressemitteilung zur Stundung von SV Abgaben.pdf  und  Entwurf Vorlage Stundung SV Abgaben.docx 

Übersicht Maßnahmen Fördermöglichkeiten.pdf 

Überblick arbeitsrechtliche Fragen

Soforthilfe

  • Das Antragsformular umfasst nicht mehr als zwei Seiten und ein Hinweisblatt.
  • Thüringer Aufbaubank (TAB) unter www.aufbaubank.de/corona eingestellt. Es ist auch auf den Portalen der IHK/HWK abrufbar.
  • Telefonisch sind die TAB unter der Hotline 0800-534-5676 und die Kammern unter den entsprechenden Hotlines erreichbar.

Das Soforthilfeprogramm richtet sich an gewerbliche Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte einschließlich Einzelunternehmen sowie die wirtschaftsnahen freien Berufe und die Kreativwirtschaft. Das schließt Soloselbstständige bspw. aus technischen, pädagogischen, künstlerischen oder Marketingberufen ein. Die Fördersummen belaufen sich - je nach Beschäftigtenzahl des Unternehmens (Vollzeitbeschäftigten-Äquivalent) - auf bis zu 5.000 (bis 5 Beschäftigte), 10.000 (6 bis 10 Beschäftigte), 20.000 (11 bis 25 Beschäftigte) bzw. 30.000 Euro (bis 50 Beschäftigte). Die Bundesregierung hat inzwischen ebenfalls ebenfalls ein Soforthilfe-Zuschussprogramm angekündigt. Sobald dieses beschlossen ist, werden die Bundesmittel vorrangig eingesetzt. Eine nochmalige Antragstellung ist nicht erforderlich.

Kreditlinien der KfW - Informationen zur Antragstellung Sparkasse Arnstadt-Ilmenau

Die Haftungsfreistellung für kleine und mittlere Unternehmenwird 90 %, nicht wie bisher gemeldet 80 % betragen. Zinsen 1 % Details KFW

Aussetzung von Tilgungsleistungen

Wie aus den Internetseiten der Kreditinstitute ersichtlich ist, haben die Sparkasse Arnstadt-Ilmenau und die VR Bank Südthüringen Tilgungsleistungen für die Monate April und Mai ausgesetzt. Wir gehen davon aus, dass weitere Institute diesem begrüßenswertem folgen.

08.04.2020