Grundsteuerreform
Neue Grundsteuer –
Hinweise zum Informationsschreiben der Finanzämter
Was bedeutet das für Sie?
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mandanten,
in den nächsten Wochen erhalten Sie ein Schreiben vom Finanzamt oder haben es bereits erhalten. Mit diesem Schreiben erhalten Sie ein Aktenzeichen für jedes Ihnen gehörende Grundstück. Dies erfolgt im Rahmen der Neubewertung aller Immobilen (Grundstücke, Gebäude und Wohnungen) für Zwecke der Grundsteuer.
Der neue Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ersetzt den bisherigen Einheitswert ab 2025. Es handelt sich dabei um einen steuerlichen Wert, der nach vorgegebenen Regeln berechnet und festgestellt wird.
Sie können die für die Bewertung erforderlichen Daten selbst in www.elster.de oder über Ihr privates ELSTER Portal unproblematisch erfassen und an das Finanzamt übermitteln. Weitere Informationen finden Sie unter www.grundsteuerreform.de.
Sollten Sie Unterstützung bei der Abgabe der Erklärung zur steuerlichen Bewertung Ihrer Immobilie benötigen, bitten wir Sie, im ersten Schritt das zum Download bereitstehende Formular auszufüllen und mit dem Anschreiben des Finanzamtes bis zum 10.06.22 an uns zu senden.
Die Abgabefrist für die elektronische zu übermittelnde Erklärung ist nach derzeitigem Kenntnisstand der 31. Oktober 2022. Aufgrund des engen zeitlichen Rahmens und der Dringlichkeit können wir den Auftrag nur bei vollständiger Angabe aller Daten bearbeiten.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Download: Grundsteuer Formular.pdf