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Thüringer Wirtschaftsministerium legt „Ausbildungszuschuss“ für Unternehmen mit Lehrlingen auf

Information vom 07.04.2020

Azubis in der Krise nicht kündigen – Fachkräftenachwuchs halten

Zur Unterstützung von ausbildenden Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie ganz oder teilweise von Schließung betroffen sind, legt das Wirtschaftsministerium einen „Ausbildungzuschuss“ auf.

Das Problem: Anders als bei regulären Beschäftigten greift die Kurzarbeitsregelung bei den Auszubildenden erst nach einem Zeitraum von sechs Wochen. Für diesen Zeitraum müssen die Unternehmen trotz Auftragsrückgängen und Betriebsschließungen weiter voll für die Vergütung ihrer Auszubildenden aufkommen – gerade für kleinere Betriebe eine enorme Zusatzbelastung in ohnehin schwieriger Zeit. Nach Darstellung der Kammern denken deshalb viele Unternehmen – vor allem im Bereich des Handels, kaufmännischer Dienstleistungen und des Tourismus – darüber nach, die Ausbildungsverträge mit ihren Lehrlingen zu kündigen. Mehr als 3.000 Azubis könnten demnach von solchen krisenbedingten Kündigungen betroffen sein.

Um das zu verhindern, legt das Wirtschaftsministerium kurzfristig einen „Ausbildungszuschuss“ auf, über den Betriebe 80 Prozent der Ausbildungsvergütung zurückbekommen können, die sie an die Lehrlinge in ihrem Unternehmen nach behördlich angeordneter Schließung gezahlt haben. Diese Hilfe ist beschränkt auf den Zeitraum jener sechs Wochen, bis die Kurzarbeiterregelung der Bundesagentur für Arbeit greift. „Das Wirtschaftsministerium schließt damit schnell und unbürokratisch eine Lücke im Unterstützungsangebot, die sonst zu erheblichen Einschnitten in der beruflichen Ausbildung führen könnte“, sagte Tiefensee. „Das ist auch ein Signal der Anerkennung für Ausbildungsbetriebe in Zeiten des Fachkräftemangels.“ Ziel sei es, Brüche in den Ausbildungsbiographien der Jugendlichen und die Abwanderung des dringend benötigten Fachkräftenachwuchses zu verhindern.

Der Ausbildungszuschuss wird über die Industrie- und Handelskammern (IHK) bzw. die Handwerkskammern (HWK) ausgereicht, die auch die Prüfung der Fördervoraussetzungen (Vorhandensein des Ausbildungsvertrags, coronabedingte teilweise oder vollständige Betriebsschließung auf behördliche Anordnung, Nachweis der Zahlungen an den Azubi) übernehmen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt nachlaufend ab Mai. Nach Schätzung des Wirtschaftsministeriums werden zur Umsetzung des Programms rund 3 Millionen Euro aus Landesmitteln benötigt.

14.04.2020