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Neues zum Forschungszulagengesetz

Der Bundestag hat am 07.11.2019 das Forschungszulagengesetz verabschiedet. Damit kann nach Zustimmung des Bundesrates die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung endlich auch in Deutschland eingeführt werden. Eine wichtige Änderung im Gesetzgebungsverfahren betrifft die Auftragsforschung. Künftig wird bei der Auftragsforschung der Auftraggeber begünstigt. Diese Regelung wird vor allem dem Mittelstand, dem Handwerk und Unternehmen in Ostdeutschland zu Gute kommen, die Forschung seltener selbst durchführen und daher in besonderem Maße auf die Auftragsforschung angewiesen sind.

In einem nächsten Schritt muss der Bundesrat zustimmen. Danach kann das Forschungszulagengesetz zum 1.1.2020 in Kraft treten.

Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) vom 8. November 2019

19.11.2019