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Pflicht zur Erfassung und Dokumentation der Arbeitszeit - EuGH-Entscheidung vom 14.05.2019 C-55/18

Die Entscheidung des EuGH vom 14.05.2019 hat in in vielen Betrieben für Aufruhr gesorgt. In der Entscheidung wurde festgehalten, dass die EU-Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu einer systematischen Arbeitszeiterfassung verpflichten müssen. Nur so könnten gesetzliche Regelungen zu Arbeitszeit und der damit beabsichtigte Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer kontrolliert und Verstöße ggf. geahndet werden.

Wichtig: Die Entscheidung richtet sich aktuell noch nicht direkt an die deutsche Wirtschaft und Arbeitgeber in Deutschland! Vielmehr muss nun der deutsche Gesetzgeber prüfen, ob bspw. das deutsche Arbeitszeitgesetz den Vorgaben der EU entspricht.

Zurzeit besteht für Sie daher kein Handlungsbedarf!

14.08.2019