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Informationen zum KUG

Informationen zum Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit Stand 17.03.2020

 Fragestellungen Kurzarbeit_Stand 19.03.2020.pdf 

Mit Kurzarbeitergeld können Sie Arbeits- und Entgeltausfall in Ihrem Betrieb zum Teil ausgleichen. Der Anspruch auf Kurzarbeitergeld muss grundsätzlich auf einem unabwendbaren Ereignis oder wirtschaftlichen Gründen beruhen. Dies trifft etwa dann zu, wenn Lieferungen ausbleiben und die Produktion eingeschränkt werden muss, aber auch wenn Umstzeinbrüche zu erwarten sind. Ein unabwendbares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staatliche Schutzmaßnahmen Betriebe geschlossen werden. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die zuständige Agentur für Arbeit.

Bundesminister Hubertus Heil:

Wir erleichtern jetzt den Zugang zu Kurzarbeitergeld, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt (Ansprechpartner ist die Agentur für Arbeit vor Ort). Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.

Unternehmen bekommen in dieser besonderen Situation Unterstützung, damit sie Entlassungen vermeiden und sie zusammen mit ihren Beschäftigten nach der Krise unmittelbar wieder durchstarten können. So sichern wir gemeinsam Arbeitsplätze.

Dazu werden die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld erleichtert:

  • Es reicht, wenn 10 Prozent der Beschäftigten eines Betriebes von Arbeitsausfall betroffen sind, damit ein Unternehmen Kurzarbeit beantragen kann. Sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein.
  • Sozialversicherungsbeiträge werden bei Kurzarbeit von der Bundesagentur für Arbeit vollständig erstattet.
  • Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld
  • In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
23.03.2020