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Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns ab 01.01.2019

Seit 2015 gibt es bereits den gesetzlichen Mindestlohn (geregelt im MiLoG). Alle zwei Jahre soll laut MiLoG die sog. Mindestlohnkommission den durch eine Verordnung festgelegten gesetzlichen Mindest-Stundenlohn überprüfen und neu festlegen. Aktuell beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,84 Euro brutto je Zeitstunde.

Die Mindestlohnkommission prüft gem. § 9 MiLoG im Rahmen einer Gesamtabwägung, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist und orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung.

Am 26. Juni 2018 hat nun die Kommission ihren zweiten Beschluss zur Anpassung der Höhe des gesetzlichen Mindestlohnes gefasst. Der Beschluss sieht einen gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 9,19 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2019 und von 9,35 Euro brutto je Zeitstunde mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vor.

Dies muss durch die Bundesregierung noch durch eine Verordnung umgesetzt werden, aber es ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung dem Beschluss der Mindestlohnkommission folgen wird.

Quelle: https://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/bericht_node.html

02.07.2018