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Mindestlohnerhöhung zum 01.01.2017

Seit dem 01.01.2015 gibt es in Deutschland den gesetzlichen Mindestlohn. Nun trat zum ersten mal die Mindestlohnkomission, bestehend aus Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseiten, zusammen, um über eine Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschließen. Derzeit beträgt der gesetzliche Mindestlohn 8,50 EUR brutto je Stunde.

Bei der Entscheidung über die Höhe orientiert sich die Kommision an der Tarifentwicklung seit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes. Die Mindestlohnkomission hat in ihrer Sitzung am 28.06.2016 nun einstimmig eine Erhöhung des Mindestlohns auf 8,84 EUR brutto je Zeitstunde beschlossen. Die Bundesregierung kann diesen Beschluss nun annehmen oder ablehnen, jedoch nicht verändern. Es ist jedoch zu erwarten, dass die Bundesarbeitsministerin dem Beschluss der Kommission folgen wird.

Quelle: Beschluss der Mindestlohnkommission nach § 9MiLoG vom 28.06.2016
http://www.mindestlohn-kommission.de/DE/Bericht/pdf/Beschluss2016.html?nn=7081728

08.07.2016